Movon unterstützt Sie bei der Wartung und dem sicheren Betrieb Ihres Fahrzeugs.
Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den Dienstleistungen, die in Ihrem Leasingvertrag enthalten sind.
Ist die Dienstleistung «Wartung, Verschleiss und Reparaturen» in Ihrem Leasingvertrag enthalten, übernimmt Movon die vertraglich gedeckten Arbeiten gemäss den Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
So gehen Sie vor
Was kann enthalten sein?
Je nach vertraglichem Leistungsumfang übernimmt Movon unter anderem:
Was ist nicht gedeckt?
Unter anderem nicht übernommen werden:
Ihre Verantwortung
Kontrollieren Sie regelmässig:
Beachten Sie zusätzlich die Hinweise in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
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Mit dem Reifenmanagement unterstützt Movon Sie beim saisonalen Reifenwechsel, beim Ersatz abgenutzter Reifen und bei der Einlagerung.
So gehen Sie vor
Das Reifenmanagement kann folgendes umfassen
Empfohlene Profiltiefe
Einlagerung der Reifen
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Sofern die Dienstleistung in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist, kann während bestimmter Arbeiten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.
Ein Ersatzfahrzeug kann bereitgestellt werden bei
Das müssen Sie beachten
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Mit der Tank- oder Ladekarte können Sie Treibstoff oder Strom bargeldlos über das vorgesehene Netzwerk beziehen. Die Leistungen werden automatisch Ihrem Fahrzeug und dem entsprechenden Leasingvertrag zugeordnet.
So nutzen Sie die Karte
Bei Verlust oder Diebstahl
Laden zu Hause
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Guideline Treibstoff und Strommanagement
Gedeckte Leistungen werden grundsätzlich direkt zwischen dem Leistungserbringer und Movon abgerechnet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie eine Leistung zunächst selbst bezahlen müssen.
Mögliche Beispiele
So beantragen Sie eine Rückerstattung
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Die Serviceanzeige im Fahrzeug oder die Bedienungsanleitung informiert Sie über den nächsten Wartungstermin. Prüfen Sie die Anzeige regelmässig und halten Sie die Herstellervorgaben ein.
Nein. Wählen Sie eine offizielle Markenvertretung. Arbeiten ausserhalb des offiziellen Händlernetzwerks werden von Movon nicht übernommen.
Wenn Wartung, Verschleiss und Reparaturen enthalten sind, müssen die Flüssigkeiten über die Tank- oder Ladekarte an den offiziellen Standorten des jeweiligen Anbieters bezogen werden.
Bei einer Fehlfunktion der Klimaanlage wird der Klimaservice ohne Desinfizierung und Pollenfilterersatz übernommen. Ein Klimaservice auf Wunsch ist nicht gedeckt.
Die Wischerblätter an der Windschutzscheibe können jährlich bis zu zweimal und an der Heckscheibe einmal jährlich gewechselt werden.
Nein. Sie gehören nicht zu Wartung, Verschleiss und Reparaturen. Bei eingeschlossener Teilkaskoversicherung können die Kosten durch die Versicherung getragen werden.
Ja. Die regelmässige Kontrolle und das Nachfüllen zwischen den Wartungen liegen in der Verantwortung der Fahrerin oder des Fahrers.
Versäumte Wartungsintervalle können technische Probleme verursachen oder zum Verlust von Garantieansprüchen führen. Halten Sie deshalb die Herstellervorgaben ein.
Sobald die Aussentemperatur dauerhaft unter 7 °C liegt. Als Faustregel gilt zudem: Winterreifen von Oktober bis Ostern.
Das gesetzliche Mindestprofil beträgt 1,6 mm. Movon empfiehlt den Ersatz von Sommerreifen bei 2 mm und von Winterreifen bei 4 mm Profiltiefe.
In der Regel bei dem Reifenpartner, der den Wechsel durchgeführt hat. Movon übernimmt eine Lagerung pro Saison.
Nein. Wenden Sie sich an einen Movon Reifenpartner, damit geprüft werden kann, welche Leistungen durch Ihren Leasingvertrag gedeckt sind.
Kontaktieren Sie zuerst den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers. Falls ein Reifenersatz erforderlich ist, unterstützt Sie anschliessend Ihr Reifenpartner oder Movon.
Nur wenn die entsprechende Dienstleistung eingeschlossen ist. Bei einem Reifenwechsel werden die Kosten grundsätzlich nicht übernommen.
Ja, direkt bei der Werkstatt. Vereinbaren Sie den Termin frühzeitig. Die Kosten werden nur für die tatsächliche Reparaturdauer übernommen.
Nicht zwingend. In der Regel erhalten Sie ein Fahrzeug derselben oder einer vergleichbaren Kategorie. Dies hängt von der Verfügbarkeit ab.
Movon übernimmt das Ersatzfahrzeug nur während der tatsächlichen Reparaturdauer. Zusätzliche Nutzungstage werden nicht übernommen.
Das richtet sich nach den Bedingungen des Herausgebers. Klären Sie dies vor Reiseantritt direkt mit der Werkstatt oder dem Reparaturpartner.
Es gelten die Bedingungen des Herausgebers. Üblicherweise liegt die Begrenzung bei 100 bis 150 Kilometern pro Tag. Mehrkilometer werden nicht von Movon übernommen.
Es gelten die Bedingungen des Herausgebers. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei rund CHF 1’000 pro Ereignis. Klären Sie dies im Voraus mit dem Reparaturbetrieb.
Wenn Treibstoff- und Strommanagement in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist, dürfen Sie Ihre Tank- oder Ladekarte verwenden.
Nein. Die Karte ist immer dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet.
Bezahlen Sie nur selbst, wenn keine andere Lösung möglich ist. Bewahren Sie den Beleg auf und kontaktieren Sie anschliessend Movon.
Melden Sie den Verlust sofort bei Movon. Ausserhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie direkt die Hotline des Kartenanbieters.
Ja. Je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber können die Kosten über die vorgesehene Movon Lösung abgerechnet oder rückvergütet werden.
Wenn Sie eine durch Ihren Leasingvertrag gedeckte Leistung ausnahmsweise selbst bezahlen mussten.
Reichen Sie die Rechnung oder Quittung sowie eine kurze Beschreibung des Vorfalls ein.
Nach positiver Prüfung erfolgt die Rückzahlung in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage.