Services

 

Movon unterstützt Sie bei der Wartung und dem sicheren Betrieb Ihres Fahrzeugs.

Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den Dienstleistungen, die in Ihrem Leasingvertrag enthalten sind.

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Wartung, Verschleiss und Reparaturen

Ist die Dienstleistung «Wartung, Verschleiss und Reparaturen» in Ihrem Leasingvertrag enthalten, übernimmt Movon die vertraglich gedeckten Arbeiten gemäss den Vorgaben des Fahrzeugherstellers.

So gehen Sie vor

  • Prüfen Sie regelmässig die Serviceanzeige Ihres Fahrzeugs.
  • Beachten Sie die vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einer offiziellen Markenvertretung.
  • Informieren Sie die Werkstatt, dass es sich um ein Movon Fahrzeug handelt.
  • Nehmen Sie Ihre Servicekarte mit.
  • Zeigen Sie die Servicekarte vor Beginn der Arbeiten vor.
  • Lassen Sie keine kostenpflichtigen Arbeiten ohne vorgängige Abklärung ausführen. 

Was kann enthalten sein?

Je nach vertraglichem Leistungsumfang übernimmt Movon unter anderem:

  • Vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten
  • Inspektionen
  • Ölwechsel
  • Zündkerzenwechsel
  • Ersatz normaler Verschleissteile
  • Ersatz von Bremsen
  • Ersatz von Scheibenwischern
  • Ersatz von Batterie oder Kupplung
  • Notwendige mechanische Reparaturen ohne äussere Einwirkung
  • Reparaturen an Motor, Fahrwerk oder Navigationssystem
  • Vorbereitung auf die Motorfahrzeugkontrolle
  • Gebühren einer gesetzlich vorgeschriebenen Motorfahrzeugkontrolle 

Was ist nicht gedeckt?

Unter anderem nicht übernommen werden:

  • Fahrzeugreinigungen
  • Flüssigkeiten ausserhalb eines regulären Services
  • Niveaukontrollen ausserhalb eines regulären Services
  • Motoröl, AdBlue oder Scheibenwaschmittel zwischen den Services
  • Schäden durch Unfälle
  • Schäden durch unsachgemässe Behandlung
  • Schäden durch Überbeanspruchung
  • Verlorenes Zubehör
  • Fehlende Fahrzeugbestandteile
  • Arbeiten an nachträglichen Auf- oder Umbauten 

Ihre Verantwortung

Kontrollieren Sie regelmässig:

  • Motoröl
  • Kühlflüssigkeit
  • Reifendruck
  • AdBlue bei entsprechenden Dieselfahrzeugen

Beachten Sie zusätzlich die Hinweise in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.

 

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Guideline Wartung, Verschleiss und Reparatur 

Reifen und Einlagerung

Mit dem Reifenmanagement unterstützt Movon Sie beim saisonalen Reifenwechsel, beim Ersatz abgenutzter Reifen und bei der Einlagerung.

So gehen Sie vor

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Movon Reifenpartner oder einer offiziellen Markenvertretung.
  • Als Partner stehen Ihnen unter anderem BestDrive und Euromaster zur Verfügung.
  • Bringen Sie Ihr Fahrzeug zum vereinbarten Termin.
  • Nehmen Sie Ihre Servicekarte mit.
  • Zeigen Sie die Karte vor Beginn der Arbeiten vor.
  • Gedeckte Leistungen werden direkt über Movon abgerechnet.

Das Reifenmanagement kann folgendes umfassen

  • Saisonale Reifenwechsel
  • Ersatz abgenutzter Reifen
  • Fachgerechte Einlagerung
  • Umweltgerechte Entsorgung alter Reifen
  • Reifen in Premiumqualität 

Empfohlene Profiltiefe

  • Gesetzliche Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
  • Empfohlener Ersatz bei Sommerreifen: unter 2 mm
  • Empfohlener Ersatz bei Winterreifen: unter 4 mm
  • Wechsel auf Winterreifen: bei dauerhaft unter 7 °C
  • Zusätzliche Faustregel: Winterreifen von Oktober bis Ostern 

Einlagerung der Reifen

  • Die Einlagerung erfolgt normalerweise bei dem Partner, der den Reifenwechsel durchgeführt hat.
  • Die Reifen stehen dort für den nächsten saisonalen Wechsel bereit.
  • Movon übernimmt die Kosten für eine Lagerung pro Saison.
  • Mehrfache Einlagerungen bei verschiedenen Garagen in derselben Saison werden nicht übernommen.
  • Ob ein limitierter oder unlimitierter Reifenbezug besteht, richtet sich nach Ihrem Leasingvertrag.

 

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Guideline Reifen und Einlagerung

Ersatzfahrzeug

Sofern die Dienstleistung in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist, kann während bestimmter Arbeiten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

Ein Ersatzfahrzeug kann bereitgestellt werden bei

  • Wartungsarbeiten
  • Reparaturen
  • Unfallreparaturen
  • Pannenbedingten Reparaturen 

Das müssen Sie beachten

  • Das Ersatzfahrzeug wird von der Werkstatt oder vom Reparaturpartner bereitgestellt.
  • Vereinbaren Sie Ihren Werkstatttermin möglichst frühzeitig.
  • Reservieren Sie das Ersatzfahrzeug direkt bei der Werkstatt.
  • Die Kosten werden nur für die tatsächliche Reparaturdauer übernommen.
  • Bei einem kurzen Reifenwechsel wird grundsätzlich kein Ersatzfahrzeug übernommen.
  • Bei planbaren Arbeiten werden zusätzliche Bezüge, beispielsweise über ein Wochenende, nicht übernommen.
  • In der Regel erhalten Sie ein Fahrzeug derselben oder einer vergleichbaren Kategorie.
  • Die Fahrzeugkategorie hängt von der Verfügbarkeit ab.
  • Das Ersatzfahrzeug muss normalerweise bei der Werkstatt abgeholt werden.
  • Bietet die Werkstatt einen Hol- und Bringservice an, wird üblicherweise kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt.

 

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Guideline Ersatzwagen

Treibstoff- und Strommanagement

Mit der Tank- oder Ladekarte können Sie Treibstoff oder Strom bargeldlos über das vorgesehene Netzwerk beziehen. Die Leistungen werden automatisch Ihrem Fahrzeug und dem entsprechenden Leasingvertrag zugeordnet.

So nutzen Sie die Karte

  • Verwenden Sie die Karte nur an den vorgesehenen Tankstellen oder Ladestationen.
  • Nutzen Sie die Karte nur für das zugeordnete Fahrzeug.
  • Eine separate Spesenabrechnung ist in der Regel nicht notwendig.
  • Bewahren Sie die Karte sorgfältig auf.
  • Geben Sie den PIN-Code nicht an Dritte weiter.
  • Bewahren Sie Karte und PIN-Code niemals zusammen auf.
  • Bei einem Fahrerwechsel verbleibt die Karte im Fahrzeug.
  • Bei mehrfacher Falscheingabe wird die Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt..

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Melden Sie den Verlust umgehend bei Movon.
  • Movon veranlasst die Sperrung der Karte.
  • Bei Bedarf wird eine Ersatzkarte bestellt.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich an die Hotline des Kartenanbieters. 

Laden zu Hause

  • Elektrofahrzeuge können grundsätzlich zu Hause geladen werden.
  • Movon bietet eine Lösung zur Erfassung der zu Hause geladenen Energiemengen an.
  • Je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber können die Kosten vergütet oder für die Spesenabrechnung bereitgestellt werden.
  • Sie sind bei der Wahl der Heimladelösung grundsätzlich frei.
  • Movon unterstützt eine flexible und herstellerunabhängige Abrechnung.

 

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Guideline Treibstoff und Strommanagement

 

Kostenrückerstattungen

Gedeckte Leistungen werden grundsätzlich direkt zwischen dem Leistungserbringer und Movon abgerechnet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie eine Leistung zunächst selbst bezahlen müssen.

Mögliche Beispiele

  • Die Tankkarte funktioniert vorübergehend nicht.
  • Ein notwendiger Reifenersatz muss selbst bezahlt werden.
  • Im Ausland ist keine direkte Abrechnung möglich.
  • Eine unvorhersehbare Situation verhindert die direkte Abrechnung. 

So beantragen Sie eine Rückerstattung

  • Kontaktieren Sie Movon nach Möglichkeit vor der Beauftragung kostenpflichtiger Arbeiten.
  • Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Quittungen auf.
  • Reichen Sie die Belege bei Movon ein.
  • Fügen Sie eine kurze Beschreibung des Ereignisses bei.
  • Movon prüft, ob die Kosten gemäss Leasingvertrag gedeckt sind.
  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Rückerstattung in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. 

 

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Rückforderungsformular

Häufig gestellte Fragen

Die Serviceanzeige im Fahrzeug oder die Bedienungsanleitung informiert Sie über den nächsten Wartungstermin. Prüfen Sie die Anzeige regelmässig und halten Sie die Herstellervorgaben ein.

Nein. Wählen Sie eine offizielle Markenvertretung. Arbeiten ausserhalb des offiziellen Händlernetzwerks werden von Movon nicht übernommen.

Wenn Wartung, Verschleiss und Reparaturen enthalten sind, müssen die Flüssigkeiten über die Tank- oder Ladekarte an den offiziellen Standorten des jeweiligen Anbieters bezogen werden.

Bei einer Fehlfunktion der Klimaanlage wird der Klimaservice ohne Desinfizierung und Pollenfilterersatz übernommen. Ein Klimaservice auf Wunsch ist nicht gedeckt.

Die Wischerblätter an der Windschutzscheibe können jährlich bis zu zweimal und an der Heckscheibe einmal jährlich gewechselt werden.

Nein. Sie gehören nicht zu Wartung, Verschleiss und Reparaturen. Bei eingeschlossener Teilkaskoversicherung können die Kosten durch die Versicherung getragen werden.

Ja. Die regelmässige Kontrolle und das Nachfüllen zwischen den Wartungen liegen in der Verantwortung der Fahrerin oder des Fahrers.

Versäumte Wartungsintervalle können technische Probleme verursachen oder zum Verlust von Garantieansprüchen führen. Halten Sie deshalb die Herstellervorgaben ein.

Sobald die Aussentemperatur dauerhaft unter 7 °C liegt. Als Faustregel gilt zudem: Winterreifen von Oktober bis Ostern.

Das gesetzliche Mindestprofil beträgt 1,6 mm. Movon empfiehlt den Ersatz von Sommerreifen bei 2 mm und von Winterreifen bei 4 mm Profiltiefe.

In der Regel bei dem Reifenpartner, der den Wechsel durchgeführt hat. Movon übernimmt eine Lagerung pro Saison.

Nein. Wenden Sie sich an einen Movon Reifenpartner, damit geprüft werden kann, welche Leistungen durch Ihren Leasingvertrag gedeckt sind.

Kontaktieren Sie zuerst den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers. Falls ein Reifenersatz erforderlich ist, unterstützt Sie anschliessend Ihr Reifenpartner oder Movon.

Nur wenn die entsprechende Dienstleistung eingeschlossen ist. Bei einem Reifenwechsel werden die Kosten grundsätzlich nicht übernommen.

Ja, direkt bei der Werkstatt. Vereinbaren Sie den Termin frühzeitig. Die Kosten werden nur für die tatsächliche Reparaturdauer übernommen.

Nicht zwingend. In der Regel erhalten Sie ein Fahrzeug derselben oder einer vergleichbaren Kategorie. Dies hängt von der Verfügbarkeit ab.

Movon übernimmt das Ersatzfahrzeug nur während der tatsächlichen Reparaturdauer. Zusätzliche Nutzungstage werden nicht übernommen.

Das richtet sich nach den Bedingungen des Herausgebers. Klären Sie dies vor Reiseantritt direkt mit der Werkstatt oder dem Reparaturpartner.

Es gelten die Bedingungen des Herausgebers. Üblicherweise liegt die Begrenzung bei 100 bis 150 Kilometern pro Tag. Mehrkilometer werden nicht von Movon übernommen.

Es gelten die Bedingungen des Herausgebers. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei rund CHF 1’000 pro Ereignis. Klären Sie dies im Voraus mit dem Reparaturbetrieb.

Wenn Treibstoff- und Strommanagement in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist, dürfen Sie Ihre Tank- oder Ladekarte verwenden.

Nein. Die Karte ist immer dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet.

Bezahlen Sie nur selbst, wenn keine andere Lösung möglich ist. Bewahren Sie den Beleg auf und kontaktieren Sie anschliessend Movon.

Melden Sie den Verlust sofort bei Movon. Ausserhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie direkt die Hotline des Kartenanbieters.

Ja. Je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber können die Kosten über die vorgesehene Movon Lösung abgerechnet oder rückvergütet werden.

Wenn Sie eine durch Ihren Leasingvertrag gedeckte Leistung ausnahmsweise selbst bezahlen mussten.

Reichen Sie die Rechnung oder Quittung sowie eine kurze Beschreibung des Vorfalls ein.

Nach positiver Prüfung erfolgt die Rückzahlung in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage.

Noch Fragen? Das Movon Driver Care Team unterstützt Sie persönlich und unkompliziert: