Am Ende des Leasingvertrags geben Sie das Fahrzeug bei der vereinbarten Rückgabestelle, Ihrem Servicepartner oder dem Handelspartner zurück, der das Fahrzeug ausgeliefert hat.
Bereiten Sie das Fahrzeug rechtzeitig vor und informieren Sie Movon sowie die Rückgabestelle frühzeitig.
Schäden und Fahrzeugzustand
Fahrzeug reinigen und leeren
Schlüssel, Unterlagen und Zubehör
Legen Sie folgende Gegenstände bereit:
Rückgabe abschliessen
Zum Download
Zustandsbewertung bei Rückgabe
Nach der Rückgabe wird das Fahrzeug durch einen unabhängigen Inspektionspartner geprüft.
Bei der Prüfung wird Folgendes berücksichtigt
Dokumentation und mögliche Kosten
Möchten Sie das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags übernehmen, prüft Movon die Möglichkeiten.
So gehen Sie vor
Ja, Movon prüft die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen. Melden Sie Ihr Interesse rechtzeitig vor Vertragsende.
Melden Sie bekannte Schäden möglichst vor der Rückgabe. Notwendige Reparaturen müssen fachgerecht durchgeführt und mit Movon koordiniert werden.
In der Regel empfiehlt Movon, in den letzten Wochen vor der Rückgabe keine Wartung mehr durchführen zu lassen. Kontaktieren Sie Movon, damit die Situation geprüft werden kann.
Reinigen Sie das Fahrzeug innen und aussen, entfernen Sie persönliche Gegenstände und legen Sie Fahrzeugausweis, sämtliche Schlüssel und Fahrzeugunterlagen bereit. Vorhandene oder eingelagerte Zusatzbereifung ist ebenfalls beizulegen.
Das Fahrzeug kann beim Servicepartner oder Lieferhändler zurückgegeben werden. Informieren Sie die Rückgabestelle und Movon frühzeitig, füllen Sie das Rückgabeprotokoll aus und senden Sie es Movon zu.
Ein unabhängiger Inspektionspartner prüft den Zustand des Fahrzeugs anhand einheitlicher Bewertungsrichtlinien. Die Prüfung wird digital und fotografisch dokumentiert.
Ja. Alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren sind grundsätzlich akzeptiert. Detaillierte Informationen finden Sie im Rückgabeleitfaden.
Ja. Kosten können entstehen, wenn Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen oder auf unsachgemässe Nutzung zurückzuführen sind.
Nachbelastungen werden grundsätzlich Ihrem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Ob und in welchem Umfang Kosten an Sie weitergegeben werden, richtet sich nach den internen Regelungen Ihres Arbeitgebers.