Schaden

 

Melden Sie jeden Schaden möglichst unverzüglich bei Movon, auch wenn er klein erscheint.

Movon koordiniert die weiteren Schritte mit der Werkstatt, der Versicherung und den weiteren Beteiligten.

Schaden

Schaden richtig melden

So gehen Sie vor

  • Melden Sie den Schaden möglichst umgehend bei Movon.
  • Fotografieren Sie den Schaden.
  • Füllen Sie bei einem Unfall das Europäische Unfallprotokoll oder die Movon Schadenmeldung vollständig aus.
  • Erfassen Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses.
  • Beschreiben Sie den Schadenhergang.
  • Notieren Sie die Angaben möglicher Beteiligter.
  • Erfassen Sie die Fahrzeugkennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.
  • Notieren Sie die beteiligten Versicherungsgesellschaften.
  • Reichen Sie vorhandene Fotos und das ausgefüllte Unfallprotokoll ein.
  • Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung.
  • Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärung.
  • Erteilen Sie keinen Reparaturauftrag, bevor Movon die Reparatur freigegeben hat. 

Was passiert nach der Schadenmeldung?

Movon übernimmt die Koordination der weiteren Abwicklung.

Dazu gehören

  • Prüfung und Erfassung des Schadenfalls
  • Abstimmung mit der Versicherung
  • Organisation der Reparatur
  • Freigabe der Reparatur
  • Koordination mit der Werkstatt
  • Prüfung der Reparaturkosten
  • Abrechnung der Reparaturkosten

Den Reparaturtermin vereinbart die Werkstatt in der Regel direkt mit Ihnen. 

 

Zum Download 

Guideline Schadenmanagement

Formular Schadenmeldung 

Fahrbereitschaft des Fahrzeugs

Wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher ist

  • Sie können das Fahrzeug grundsätzlich bis zum Reparaturtermin weiterverwenden.
  • Vereinbaren Sie den Reparaturtermin bei einer offiziellen Markenvertretung.
  • Erteilen Sie den Reparaturauftrag erst nach der Freigabe durch Movon. 

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist

  • Verwenden Sie das Fahrzeug nicht weiter.
  • Kontaktieren Sie den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers.
  • Das Abschleppen wird über den Pannendienst organisiert.
  • Beauftragen Sie nicht eigenständig einen Abschleppdienst, da die Kosten sonst abgelehnt werden können.

Versicherung

Der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs wird von Ihrem Arbeitgeber festgelegt. Je nach Vereinbarung besteht der Versicherungsschutz über Movon oder über einen anderen Versicherungsanbieter.

Folgende Leistungen können eingeschlossen sein

  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Insassenversicherung
  • Parkschadenversicherung 

Selbstbehalt

  • Ob ein Selbstbehalt anfällt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
  • Die Höhe wird zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Versicherungsanbieter vereinbart.
  • Movon verrechnet den Selbstbehalt grundsätzlich Ihrem Arbeitgeber.
  • Ob Sie sich daran beteiligen müssen, richtet sich nach den internen Regelungen Ihres Arbeitgebers.

 

Zum Download 

Leistungsübersicht Flottenversicherung

Pannenhilfe

Bei einer Panne wenden Sie sich direkt an den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers. Die Pannenhilfe wird über den jeweiligen Fahrzeughersteller organisiert.

Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, SEAT, CUPRA und Škoda

Für diese Marken steht Totalmobil zur Verfügung:

  • Aus der Schweiz: +41 848 024 365
  • Aus dem Ausland: +41 44 846 14 14 

Fahrzeuge anderer Marken

  • Kontaktieren Sie den markeneigenen Pannendienst.
  • Die Kontaktdaten finden Sie in den Fahrzeugunterlagen oder im Bordbuch.
  • Speichern Sie die Nummer am besten vorab in Ihrem Mobiltelefon.
  • Verwenden Sie im Ausland die entsprechende Auslandsnummer.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Melden Sie jeden Schaden möglichst zeitnah bei Movon, auch kleinere Schäden.

Nein. Reparaturen dürfen grundsätzlich erst nach der Freigabe durch Movon durchgeführt werden.

Fotografieren Sie den Schaden und melden Sie ihn umgehend bei Movon. Als Parkschaden gilt in der Regel ein Schaden durch eine nicht identifizierbare Drittpartei.

Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder Vandalismus wird empfohlen, die Polizei beizuziehen.

Benötigt werden Datum, Uhrzeit und Ort, Fotos, eine Beschreibung sowie die Daten möglicher Beteiligter. Wichtig sind insbesondere Fahrzeugkennzeichen und Versicherungsgesellschaften.

Nur wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Im Zweifel darf das Fahrzeug bis zu einer Prüfung nicht weiterverwendet werden.

Bei einem Eigenschaden gelten die Versicherungsbedingungen und Unternehmensrichtlinien. Bei Schäden mit Drittparteien entscheiden die Versicherungen über Schuldfrage und Kostenbeteiligung.

Ob ein Selbstbehalt anfällt und wie hoch er ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Ob Sie sich daran beteiligen müssen, richtet sich nach den Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Schadenmanagement oder die Movon Flottenversicherung in Ihrem Leasingvertrag eingeschlossen ist, unterstützt Sie Movon. Andernfalls wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Kontaktieren Sie den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers. Für Volkswagen, Audi, SEAT, CUPRA und Škoda steht Totalmobil zur Verfügung.

In der Regel ja. Verwenden Sie die entsprechende Auslandsnummer des Pannendienstes Ihres Fahrzeugherstellers.

Kontaktieren Sie den Pannendienst Ihres Fahrzeugherstellers. Dieser organisiert das Abschleppen.

Das kann zur Ablehnung der Kosten führen. Kontaktieren Sie deshalb immer zuerst den Pannendienst des Fahrzeugherstellers.

Noch Fragen? Das Movon Driver Care Team unterstützt Sie persönlich und unkompliziert: